Fragen und Antworten

zur betrieblichen Altersversorgung

Die größten Irrtümer der betrieblichen Altersversorgung

Im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung besteht eine Reihe von Irrtümern. Ihren Ursprung haben sie meist darin, dass viele Arbeitgeber die Bedeutung und Tragweite betrieblicher Altersversorgung falsch einschätzen. Zum Teil sind diese Arbeitgeber falsch, lückenhaft oder gar nicht aufgeklärt worden und häufig wurde auf rechtliche Beratung verzichtet oder man hat sich mit den vertrieblichen Versprechen von Vertretern der Versicherungswirtschaft begnügt.

Einem Arbeitgeber sollte immer bewusst sein, dass er in jedem Fall für die betriebliche Altersvorsorge in seinem Unternehmen haftet.

Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge handelt.Es gibt immer eine Zusage, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter macht. Der Arbeitgeber haftet auch dann, wenn er es dem Arbeitnehmer überlässt die Versicherungsgesellschaft auszuwählen. Er gibt die Zusage und dafür haftet er.
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Manche Arbeitgeber glauben, Direktversicherung oder Pensionskasse seien einfache Durchführungswege.

Von der Entgeltumwandlung bis zum Versicherungsvertrag und zum versicherungsvertraglichen Verfahren sind vielfältige Fehler möglich für die der Arbeitgeber haftet.
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Manche Arbeitgeber sind der Meinung, die Versicherung übernimmt die Haftung und deshalb besteht für sie keinerlei Risiko.

Die Versicherung bucht ihnen die Beiträge ab. Sollten diese Beiträge nicht reichen für die Zusage, die der Arbeitgeber gegeben hat, übernimmt der Arbeitgeber die Haftung für die Zusage.
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Manche Arbeitgeber sind auch der Meinung, Versicherungsgesellschaften halten ihre Garantien grundsätzlich ein und eine Garantie sei sicher und könne auch nicht reduziert werden.

Eine Pensionskasse ist auch eine Versicherungsgesellschaft. Schon mehrere Pensionskassen mussten ihre Leistungen herabsetzen. Viele weitere stehen unter Beobachtung der BaFin und auch bei klassischen Versicherungen werden derzeit Garantien reduziert oder Rentenfaktoren gesenkt.
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Viele Arbeitgeber sind der Meinung, Versicherer seien Spezialisten der betrieblichen Altersversorgung und die besten Ansprechpartner.

Die Grundlage der bAV ist schlicht Arbeitsrecht. Versicherer und Produktspezialisten sind für die Rückdeckung verantwortlich. Sie sind nicht zur Rechtsberatung befugt.

Viele Unternehmer sind der Meinung, eine Versorgungsordnung ist nicht notwendig oder nur etwas für größere Unternehmen.

Eine Versorgungsordnung regelt alle Spielregeln in der bAV für alle denkbaren Situationen. Vorzeitiges Ausscheiden, langfristige Krankheit etc. sind u. a. Themen, die auch im kleinsten Unternehmen auftreten und geregelt sein sollten.

Viele Arbeitgeber mit Direktversicherungen sind der Meinung, bei Ausscheiden eines Mitarbeiters geben sie den Vertrag mit und mit diesem versicherungsvertraglichen Verfahren sind sie aller Haftung entledigt.

Das versicherungsvertragliche Verfahren ist Quelle vielfältiger Fehler. Erforderlich ist eine begleitende arbeitsrechtliche Vereinbarung im Zusammenhang mit der Übertragung des Vertrags.

Bei Erwerb eines Geschäftsbetriebs, sind viele Käufer der Meinung, sie übernehmen einfach die Direktversicherungen oder andere Verträge nicht und haben dann keine Haftungsproblematiken.

Mitarbeiter gehen, wenn es kein Erwerb von Geschäftsanteilen (KG oder GmbH oder Aktien) ist, automatisch nach § 613 a BGB auf den Erwerber über (Betriebsübergang). Die Verpflichtung in Form der Zusage geht automatisch auf den Erwerber über.

Auszug Referenzen der praemium Gruppe