Für Steuerberatungskanzleien

Für Steuerberatungskanzleien

ÜBER 25 JAHRE ERFOLGREICH

Das Easy-Konzept

praemium als Ausgründung aus einer Steuerkanzlei ist der Entwickler der sogenannten kostenoptimierten Lohnerhöhung, welche von 1998-2002 konzipiert wurde.

Als Weiterentwicklung der klassischen kostenoptimierten Lohnerhöhung hilft die praemium Gruppe mittlerweile mit dem sogenannten Easy-Konzept Steuerkanzleien sich als Leuchtturm ihrer Branche und Region platzieren zu können.

Was ist das Easy-Konzept genau? Hier werden rechtskonform Elemente der kostenoptimierten Lohnerhöhung (§§ 3, 8, 22 und 40 des EStG) kombiniert mit unternehmenseigenen, versicherungsfreien Versorgungswerken (§4d des EStG).

Unsere Modelle nennen sich: Rad & Rente, Gesundheit & Rente, Bares & Rente und Rente zum Nulltarif.

Vorteile für Ihre Kanzlei

Mandantenbindung
Fachliche Kompetenz
Weniger Haftung
Outsourcing

Profitcenter und regional exklusiv

Rechtssicher & kalkulierbar

Zu den vorstehenden Themen sind wir Leistungspartner (white-label) von über 40 Steuerkanzleien, für die wir exklusiv in ihrer jeweiligen Region die komplette Dienstleistung zu den aufgeführten Themen erbringen.

So können auch Sie als Steuerkanzlei der Berater für spezialisierte Mitarbeiterbindungsmaßnahmen sein; erhöhen gleichzeitig Liquidität und Gewinn bei Ihren Mandanten und helfen somit Ihren Kunden bei der Lösung eines der größten Probleme im Mittelstand, nämlich: Fachkräfte- und Mitarbeitermangel.

Zudem erhalten Sie mit dem Thema Versorgungswerke ein interessantes bilanzpolitisches Gestaltungsinstrument.

So ist der Ablauf

1. Potenzialanalyse

Im Rahmen einer ersten Potenzialanalyse erfragen wir alle für uns relevanten Punkte, um anschließend ein für Sie passendes Modell zusammen zu stellen.

2. Vorstellung

Im nächsten Schritt stellen wir Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten vor und beantworten ganz in Ruhe alle aufkommenden Rückfragen, damit Sie bestens informiert sind.

3. Zusammenarbeit

Sofern Sie sich nach der Vorstellung Ihres Potenzials für eine Zusammenarbeit entscheiden, führen ein ausführliches Strategiegespräch, informieren Ihre Mitarbeiter und stoßen alle notwendigen Prozesse an.

FAQ

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein mittelbarer Durchführungsweg. Art 28 EGHGB regelt, dass keine Passivierungspflicht besteht.
Deckungslücken oder ein Lastwert sind bei Kapitalgesellschaften oder gleichgestellten Gesellschaften im Anhang anzugeben.

Der Mitarbeitende erhält eine Zusage. Monatliche Verbuchungen oder Erfassungen in der Lohnbuchhaltung oder Gehaltsbuchhaltungen finden nicht statt. Ebenso gibt es keine Buchung von Rückstellungen oder Schulden.
Im Falle einer Dotierung zum Jahresende ergibt sich eine Verbuchung von Personalaufwand in Höhe der Dotierung. Ggf. ist ein Lastwert im Anhang auszuweisen.

Bei Entgeltumwandlung ist das Bruttogehalt für Zwecke der Versteuerung und sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung zu kürzen.
Es entsteht keine Schuld und der Umwandlungsbetrag wird auch nicht abgeführt. Erst zum Jahresende erfolgt eine Dotierung, die regelmäßig höher oder niedriger als die Entgeltumwandlung ist.

Gibt die Unterstützungskasse die Dotierung und auch die Zinsen als Darlehen an das Unternehmen zurück, ist dieses als sonstige Verbindlichkeit zu erfassen.

Von einer Dotierung im abgekürzten Zahlungsweg bzw. richtigerweise im Wege des Belegtausches spricht man, wenn die Dotierung nicht an die Unterstützungskasse überwiesen und anschließend von der Unterstützungskasse als Darlehen zurücküberwiesen wird, sondern stattdessen ein Darlehensvertrag in Höhe der gewünschten Dotierung unterzeichnet wird. (Belegtausch)
Das Hin- und Zurücküberweisen wird also abgekürzt und erfolgt nur durch Belege ohne körperliche Zahlung.
Die Buchung lautet in dem Fall Personalaufwand an Darlehen.

Noch Fragen?

Sie haben Interesse an unserem Konzept oder Rückfragen?
Melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gerne.

Machen Sie den ersten Schritt!