Für Unternehmen

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ÜBER 25 JAHRE ERFOLGREICH

Das Easy-Konzept

Das Easy-Konzept ist eine einzigartige Strategie mit dem Ziel, Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter und Bewerber durch exklusive Benefitsysteme mit Alleinstellungsmerkmalen noch attraktiver zu machen und somit langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.

Was ist das Easy-Konzept genau? Hierbei werden rechtskonform Elemente der kostenoptimierten Lohnerhöhung (§§ 3, 8, 22 und 40 des EStG) kombiniert mit Ihrem unternehmenseigenen und zu 100% versicherungsfreien Versorgungswerk (§4d des EStG).

Was halten Sie von einer Strategie, die gleichzeitig Ihre Liquidität im Unternehmen sichert und sogar Ihre Gewinne steigert?

Vorteile für Ihr Unternehmen

Liquiditätssicherung

Die Implementierung des Easy-Konzepts bewirkt, dass Gelder, die eigentlich an das Finanzamt, die Stadtkasse, den deutschen Rentenbund und an Mitarbeiter gezahlt werden, fortan im Unternehmen verbleiben. Dort stehen diese Gelder als völlig freie Liquidität zur Verfügung.

Langfristige Mitarbeiterbindung

Exklusive, zu 100% arbeitgeberfinanzierte Benefit-Systeme – wie die Rente zum Nulltarif und Mobilitäts- und Gesundheitskarrieren – steigern die Arbeitgeberattraktivität signifikant und regen Mitarbeiter zum langfristigen Verbleib im Unternehmen an.

Bilanzneutralität

Da die Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft der betrieblichen Altersvorsorge im Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskasse im steuerlich abgetrennten Sondervermögen unternehmenseigenes Versorgungswerk abzubilden ist, gilt diese als mittelbare Verpflichtung aus Perspektive des Trägerunternehmens. Daraus resultiert ein handelsrechtliches Bilanzierungswahlrecht und dementsprechend ein steuerliches Bilanzierungsverbot.

Bankenunabhängigkeit

Durch die Umsetzung des Easy-Konzepts können Unternehmen ihre Innenfinanzierungskraft signifikant steigern und somit Investitionen und Projekte bankenunabhängig vorantreiben.

exklusive Mitarbeiterbenefits

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Arbeitgeberfinanzierte Mitarbeitervorteile
Ihre Mitarbeitervorteilswelt

Aufbau Ihrer eigenen Bank im Unternegmen

Ihre eigene pdUK

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK), eine klassische Versorgungseinrichtung, die modernste Innenfinanzierungseffekte nutzt, um die unternehmerischen Freiheiten zu stärken und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Fürsorge für die Belegschaft zu gewährleisten.

So ist der Ablauf

Analyse und Planung

Beginnend mit einer kostenlosen Potenzialanalyse, die über die Homepage angefordert werden kann, gefolgt von der Kalkulation der finanziellen Effekte des Easy-Konzepts auf Ihr Unternehmen. Daraufhin erfolgt die Erstellung eines detaillierten Beratungsauftrags, der Ziele, Zeitplan, Ressourcen und Verantwortlichkeiten umfasst.

Strategie und Mitarbeiterintegration

Durchführung eines Strategiegesprächs zur detaillierten Planung der Umsetzung des Konzepts, wobei spezifische Anforderungen und Bedenken berücksichtigt werden. Anschließend wird eine Mitarbeiterveranstaltung organisiert, um das Konzept vorzustellen, Fragen zu klären und Mitarbeiter in den Prozess einzubinden.

Implementierung und digitale Unterstützung

Start der eigentlichen Implementierung des Easy-Konzepts mit Einrichtung der erforderlichen Systeme. Nach der vollständigen Implementierung erfolgt der offizielle Start. Zusätzlich wird digitale Beratung angeboten, einschließlich einer Beratungsplattform und einer Mitarbeiter-App für Updates und Verwaltung.

FAQ

Der Rentenzahlungsprozess sieht vor, dass wir Kapitalabfindungszahlungen anstelle von lebenslangen Leibrenten empfehlen. Kapitalabfindungen bieten klare Vorteile, da der Verpflichtungszeitpunkt (Renteneintrittsalter) und die Verpflichtungshöhe bekannt sind. Im Gegensatz dazu beinhalten Leibrenten „Langlebigkeits-„, „Hinterbliebenenversorgungs-“ und „Verwaltungskostenrisiken“, die bei Kapitalabfindungen nicht vorhanden sind. Mitarbeiter müssen bei Renteneintritt ihren Rentenbescheid und die Versorgungszusage vorlegen, um die Kapitalabfindungszahlung zu erhalten. Andernfalls wird der Betrag als außerordentlicher Ertrag im Unternehmen verbucht.Bei Renteneintritt müssen die Mitarbeiter der Hohlschuld ihrer Kapitalabfindungszahlung nachkommen, um diese in Anspruch nehmen zu können. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter bei Renteneintritt ihren ausgestellten Rentenbescheid und die Versorgungszusage beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Erst dann ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die einmalige Kapitalabfindungszahlung an den Mitarbeiter auszukehren. Sollte der Mitarbeiter seine Kapitalabfindungszahlung nicht “abholen”, so bildet der Betrag außerordentlichen Ertrag im Trägerunternehmen.

Für den potenziellen Konkurs Ihrer Firma sind die Beiträge Ihrer Mitarbeiter in Ihr unternehmenseigenes Versorgungswerk zu 100 % insolvenzgeschützt. Dieser Insolvenzschutz ist im Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskasse (§4d EstG) durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gewährleistet, an den Sie pro teilnehmendem Mitarbeiter jährlich Pflichtbeiträge abführen müssen. Im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens würde der PSVaG die bis dahin erworbenen Ansprüche der Mitarbeiter auszahlen. Diese Ansprüche sind als sog. Bruchteilsansprüche bekannt und stellen den Betrag dar, den die Mitarbeiter durch ihre Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge angesammelt haben.

Die impliziten Kosten des Systems (einmaliges Einrichtungshonorar, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich vollständig erfolgsabhängig. Das bedeutet: Es fallen lediglich Kosten für Mitarbeiter an, die tatsächlich auch am System teilnehmen. Sämtliche Kosten, die im Rahmen des Systems anfallen, sowie der Break-Even-Zeitpunkt, sind in Ihrer individuellen Potenzialanalyse aufgelistet, die Sie vor Vertragsschluss präsentiert bekommen.

Wenn die verstorbenen Mitarbeiter Ehepartner hatten, werden die angesparten Beiträge an ebendiese ausgezahlt. Selbiges gilt im Falle lediger Mitarbeiter für deren Kinder, falls diese noch Anspruch auf Kindergeld haben. Haben die hinterbliebenen Kinder kein Anspruch auf Kindergeld, so sieht der Gesetzesgeber vor, dass lediglich ein Sterbegeld von maximal 8.000 EUR an diese ausgekehrt werden darf. Die übrigen Beiträge bilden außerordentlichen Ertrag im Trägerunternehmen. Dies bezeichnet man auch als sog. „Fluktuationsgewinn“.

In der betrieblichen Altersvorsorge haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge handelt. Der Arbeitgeber gibt eine Zusage an den Mitarbeiter, und dafür trägt er die Haftung.

Ja, eine Versorgungsordnung ist in jedem Unternehmen wichtig. Eine Versorgungsordnung regelt alle Spielregeln in der bAV für alle denkbaren Situationen. Vorzeitiges Ausscheiden, langfristige Krankheit etc. sind u. a. Themen, die auch im kleinsten Unternehmen auftreten und geregelt sein sollten.

Ja, bei Erwerb eines Geschäftsbetriebs gehen die Verpflichtungen der betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 613a BGB automatisch auf den Erwerber über, es sei denn, es handelt sich um einen Erwerb von Geschäftsanteilen (KG oder GmbH oder Aktien). In einem Betriebsübergang übertragen sich somit auch die Verpflichtungen und Haftungsrisiken. Die Verpflichtung in Form der Zusage geht automatisch auf den Erwerber über.

Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mandanten ein Zinsversprechen von 2% p.a. an die Belegschaft, welches achtfach höher als das maximale Zinsversprechen aus Versicherungsmodellen (0,25%) und dementsprechend attraktiv ist. Allerdings sind Sie frei bei der Wahl der Höhe des Zinsversprechens an Ihre Mitarbeiter und können somit mehr, aber auch weniger anbieten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Wahl des Zinsversprechens den Ausfinanzierungszinssatz Ihres Versorgungswerks beeinflusst.

In unserem Basismodell „Rente zum Nulltarif“ freuen sich Mitarbeiter über eine rein arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge. Also ohne monatlichen Nettoverzicht. Im Gegensatz zu Versicherungslösungen werden hier die Sparbeiträge der Mitarbeiter nicht mit Kosten von Dritten belastet – sie landen zu 100% auf dem Mitarbeitersparbuch im unternehmenseigenen Versorgungswerk und werden zudem achtfach besser verzinst. Zur Übersicht der angesparten Beiträge erhalten Ihre Mitarbeiter unsere eigens entwickelte „Mitarbeiter-App“ im Look-and-Feel Ihres Unternehmens, die z. B. auch die zukünftige Entwicklung der Sparbeiträge bei Unternehmensverbleib oder die Ansicht von Lohnabrechnungen ermöglicht.

Neben der „Rente zum Nulltarif“ gibt es auch die Varianten wie „Rad & Rente“, „Bares & Rente“ oder „Gesundheit & Rente“. Grundsätzlich kann jedoch durch die Gelder, die durch unser Easy-Konzept entstehen, jeder zusätzlich denkbare Mitarbeiter-Benefit finanziert werden, den Sie für Ihre Belegschaft als passend erachten. Falls Sie neben der „Rente zum Nulltarif“ Ihrer Belegschaft durch das System noch zusätzliche Benefits gewähren wollen, stehen wir Ihnen zur Ausarbeitung eines Konzepts im Strategiegespräch gerne zur Verfügung.

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