Funktionsweise der pauschaldotierten Unterstützungskasse
Absicherung der Versorgungszusagen für die Mitarbeiter (Insolvenzschutz)
Die Sicherung der Einlagen in der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist gesetzlich geregelt:
• §10 BetrAVG: Das Versorgungswerk zahlt jährlich Beiträge an den Pension-Sicherungs-Verein (PSV)
• §7 BetrAVG: Im Falle der Insolvenz erfüllt der PSV die Leistungspflicht